Leistungsprüfung
„Die Gruppe im Löscheinsatz” – Variante I · Außenangriff – Wasserentnahme aus Hydranten · Ablauf der Einsatzübung (Stufe 1–6)
Lage: Brand eines Nebengebäudes, keine Menschen- oder Tierrettung, kein Atemschutz. Außenangriff, Wasser aus Hydrant.
Aufgabe: Angriffs-, Wasser- und Schlauchtrupp nehmen je ein Strahlrohr vor, der Schlauchtrupp baut zusätzlich die Verkehrsabsicherung auf.
Grundsatz: Alle Befehle/Kommandos werden durch Wiederholung bzw. Heben der Hand bestätigt.
Höchstzeit: 190 Sekunden (+10 s je weitere B-Länge über eine hinaus).
Trupps: Jeder Trupp besteht aus Truppführer und Truppmann. Steht bei einer Aufgabe keine einzelne Person, erledigt sie der Trupp gemeinsam. Meldungen und Kommandos gibt immer der Truppführer.
Weitere Prüfungsteile Variante I: Knoten und Stiche, Zusatzaufgaben ab Stufe 3, Kuppeln einer Saugleitung, Trockensaugprobe.
- Lageschilderung und Einsatzbefehl: „Brand eines Nebengebäudes, keine Menschen und Tiere in Gefahr, Wasserentnahmestelle der …hydrant, Lage des Verteilers …”
- „Schlauchtrupp zum Absichern der Einsatzstelle mit Warndreiecken und Warnleuchten je 30 m vor dem Löschfahrzeug und dem …hydrant”
- „Zum Einsatz fertig!” – erkundet anschließend weiter
- Startet den Motor (bei Fahrzeugen vom Fahrersitz)
- Sichert sofort das Fahrzeug: Warnblinkanlage, Fahrlicht, Blaulicht, falls vorhanden Heckwarnsystem und Umfeldbeleuchtung
- Nimmt Blindkupplungen der Druckausgänge ab (entfällt bei techn. Druckentlastung)
- Kuppelt die B-Leitungen an die Pumpe, nimmt sie in Betrieb und bedient sie – max. 8 bar Ausgangsdruck
- Geht zum Gruppenführer und arbeitet auf dessen Weisung
- ATF wiederholt „Zum Einsatz fertig!”
- Rüstet sich aus: Beleuchtungsgerät, Strahlrohr, mind. zwei C-Schläuche
- Setzt den Verteiler und stellt sich bereit
- ATF meldet dem GF „Angriffstrupp einsatzbereit!”
- Bei Schnellangriffsverteiler mit angekuppeltem B-Schlauch: ATF an Maschinist „Wasser marsch!”
- B-Leitung Pumpe → Hydrant verlegen, Hydrant spülen und in Betrieb nehmen
- Stellt sich am Verteiler bereit, WTF meldet dem GF „Wassertrupp einsatzbereit!”
- Rüstet sich mit Warndreiecken und Warnleuchten aus
- Stellt sie auf: 30 m vom Löschfahrzeug und 30 m vom Hydranten
- Stellt sich am Verteiler bereit, STF meldet dem GF „Schlauchtrupp einsatzbereit!”
- „Angriffstrupp zum Umspritzen des linken Eimers, 1. Rohr, zur linken markierten Linie über den Platz vor!”
- ATF wiederholt den Befehl
- Kuppelt C-Leitung links am Verteiler an, verlegt sie in Buchten, kuppelt Strahlrohr an
- ATF kommandiert „1. Rohr Wasser marsch!”
- STF bedient den Verteiler, STM übernimmt die Schlauchaufsicht
- Schließt sofort nach dem Umspritzen das Strahlrohr
- ATF meldet dem GF „Angriffstrupp Befehl ausgeführt!”
- „Wassertrupp zum Umspritzen des rechten Eimers, 2. Rohr, zur rechten markierten Linie über den Platz vor!”
- WTF wiederholt den Befehl
- Rüstet sich aus: Beleuchtungsgerät, Strahlrohr, mind. zwei C-Schläuche
- Kuppelt C-Leitung rechts am Verteiler an, verlegt sie in Buchten, kuppelt Strahlrohr an
- WTF kommandiert „2. Rohr Wasser marsch!”
- STF bedient den Verteiler, STM übernimmt die Schlauchaufsicht
- Schließt sofort nach dem Umspritzen das Strahlrohr
- WTF meldet dem GF „Wassertrupp Befehl ausgeführt!”
- „Schlauchtrupp zum Umspritzen des mittleren Eimers, 3. Rohr, zur mittleren markierten Linie über den Platz vor!”
- STF wiederholt den Befehl
- „Melder bedient den Verteiler!”
- Wiederholt den Befehl, bedient den Verteiler, übernimmt die Schlauchaufsicht
- Rüstet sich aus: Beleuchtungsgerät, Strahlrohr, mind. zwei C-Schläuche
- Kuppelt C-Leitung mittig am Verteiler an, verlegt sie in Buchten, kuppelt Strahlrohr an
- STF kommandiert „3. Rohr Wasser marsch!”
- Schließt sofort nach dem Umspritzen das Strahlrohr
- STF meldet dem GF „Schlauchtrupp Befehl ausgeführt!”
Zeitnehmer und Schiedsrichter 2 stoppen die Zeit, sobald alle Trupps ihren Befehl ausgeführt und die Strahlrohre geschlossen haben. Ziel: höchstens 190 Sekunden.
Zusammenfassung nach: Leistungsprüfung „Die Gruppe im Löscheinsatz”, Richtlinie Bayern, SFS Würzburg, Ausgabe 04/2010, S. 20 und 29–35. Maßgeblich ist immer die gültige Originalrichtlinie.